Zahnzusatzversicherung sofort Zahnzusatztarife mit Sofortleistung

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viele Versicherer verzichten selbst bei Zahnersatz auf Wartezeiten

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trotzdem Leistungseinschränkungen durch mehrjährige Zahnstaffel

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laufende Behandlungen nur in wenigen Tarifen versichert

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Das Wichtigste in Kürze

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Die früher übliche Wartezeit von bis zu acht Monaten entfällt in vielen modernen Zahnzusatzversicherungen.

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Zwar leistet die Zahnzusatzversicherung sofort, aber nicht unbegrenzt.

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Wird keine Leistung in Anspruch genommen, erhöht sich der verfügbare Rahmen üblicherweise um mindestens 1.000 Euro pro Jahr.

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Unbegrenzte Leistungen stehen nach vier bis sechs Jahren zur Verfügung.

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Begonnene, geplante, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen sind auch ohne Wartezeit nicht versichert, wenn der Versicherer sie nicht besonders einschließt.

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Für gesunde Versicherungsinteressenten sind Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung unnötig teuer, sie sollten Wartezeiten akzeptieren.

Schnell noch versichern, wenn der Schaden bereits eingetreten ist? Normalerweise geht das nicht, denn versichert werden nur zufällige Ereignisse. Verboten ist es aber auch nicht, solange mit offenen Karten gespielt wird. Das Versicherungsvertragsgesetz sieht die sogenannte Rückwärtsversicherung sogar ausdrücklich vor. Ihren Ursprung hat sie in der frühen Seefahrt – Schiffe liefen aus, und bevor die Funktelegrafie erfunden wurde, herrschte monatelang Ungewissheit über ihr Schicksal. Schiff und Ladung konnten deshalb rückwirkend ab dem ersten Tag der Reise versichert werden. Kamen sie im Zielhafen nicht, an war der genaue Schadentag ohnehin nicht zu bestimmen.

Bei einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung liegen die Dinge ein wenig anders. Denn so ungewiss wie das Schicksal eines verschollenen Schiffs ist der Zustand Ihrer Zähne nun doch nicht. Deshalb muss man auch genau unterscheiden, was mit einer Zahnzusatzversicherung, die sofort greift, überhaupt genau gemeint ist.

Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung Die einfache Lösung: Verzicht auf Wartezeiten

Wartezeiten verschieben den Beginn des Versicherungsschutzes auf einen Zeitpunkt nach dem eigentlichen Vertragsabschluss. Sie sind üblich in allen Versicherungszweigen, in denen ein Versicherungsfall nicht gänzlich überraschend eintritt, sondern bereits vorauszuahnen ist. So ist es auch in einigen Bereichen der Krankenversicherung. Grippe kommt über Nacht, aber Zahndefekte kündigen sich an, lange bevor Zahnersatz fällig wird. Deshalb übernehmen nicht alle Zahnzusatzversicherungen sofort die Kosten. Die Wartezeit beträgt – außer bei Unfällen – sechs bis acht Monate.

Zahnstaffel statt Wartezeit

Viele Versicherer verzichten heute auf Wartezeiten in ihren Tarifen. Das ist zwar versicherungstechnisch betrachtet ungünstig, aus Wettbewerbsgründen aber nötig. Eine Zahnzusatzversicherung, die sofort gültig ist, verkauft sich einfach viel besser. Allerdings müssen auch bei solchen Produkten die Beitragseinnahmen auskömmlich sein, um Leistungsfälle und Verwaltungskosten zu decken. Die Versicherer schützen sich vor allzu dicken Rechnungen mit zeitlich abgestuften Leistungsbegrenzungen beim Zahnersatz, auch bekannt unter den Namen Leistungsstaffel oder Zahnstaffel. Eine Zahnstaffel kann zum Beispiel so aussehen:

VersicherungsjahrLeistungsbegrenzung für Zahnersatz
1.1.000 €
1. und 2.2.000 €
1. bis 3.3.000 €
4. und weiterekeine Begrenzung

Die Entschädigungsgrenze steigt also jährlich um 1.000 Euro, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass im Vorjahr keine Rechnung für Zahnersatz eingereicht wurde. Ein Beispiel: Wer eine Zahnzusatzversicherung, die sofort zahlt, abschließt und im ersten Jahr eine Krone für 800 Euro (nach Kassenzuschuss) benötigt, hat im zweiten Jahr nur noch 1.200 Euro für weiteren Zahnersatz zur Verfügung. Falls im zweiten Jahr kein Zahnersatz nötig ist, stehen im dritten Jahr 2.200 Euro bereit. Andere Leistungen, also zum Beispiel zahnerhaltende Behandlungen, fallen nicht unter die Zahnstaffel.

Wer eine Zahnzusatzversicherung mit sofortiger Leistung ohne Wartezeit sucht und Wert legt auf eine großzügige Leistungsgrenze, ist bei der Versicherungskammer Bayern gut aufgehoben. Im Tarif ZahnPRIVAT Premium werden bis zu 9.000 Euro in den ersten vier Jahren anerkannt, und das bei einem Erstattungsniveau von 90 bis 100 %.

Bei Menschen mit fehlenden und bislang nicht ersetzten Zähnen sind die angebotenen Höchstsummen bei praktisch allen Versicherern wesentlich niedriger. Gleiches gilt für Versicherungen, bei denen im Antrag keine Gesundheitsfragen gestellt werden.

Sofortleistung oder Wartezeit? Wartezeit macht die Versicherung billiger

Während der Wartezeit kassiert der Versicherer bereits Beiträge, muss aber bis auf wenige Ausnahmefälle keine Leistung erbringen. Die zusätzlichen Einnahmen fließen in die Kalkulation ein, deshalb ist die Versicherung mit Wartezeit günstiger zu haben als eine Zahnzusatzversicherung, die ab sofort zahlen muss. Wer die Zusatzversicherung für die Zähne rechtzeitig – etwa zwischen dem dreißigsten und vierzigsten Lebensjahr – abschließt und bis dahin ein gutes Gefühl bezüglich seiner Zähne hat, braucht ein paar Monate Wartezeit nicht zu fürchten. Das gilt erst recht, wenn der Zahnarzt den positiven Eindruck bestätigt und Sie regelmäßig Prophylaxe betreiben. Auch bei Zahnversicherungen für Kinder mit Schwerpunkt Kieferorthopädie ist die Wartezeit unproblematisch, wenn der Vertrag schon mit dem Sichtbarwerden der Milchzähne abgeschlossen wird.

Der kompliziertere Fall: Behandlung ist begonnen oder überfällig

Ein verbreitetes Missverständnis gilt es auszuräumen: Zwar werben viele Versicherer mit ihren Tarifen ohne Wartezeit. Das bedeutet aber nicht, dass man den Antrag noch unterschreiben kann, wenn der Zahnarzt den Bohrer schon in der Hand hält. Oder besser gesagt, abschließen können Sie die Zahnzusatzversicherung schon. Sie würde aber nach den Versicherungsbedingungen für diese Behandlung nicht zahlen. Der Ausschluss umfasst in erster Linie 

  • begonnene,
  • geplante und
  • angeratene

Behandlungen. Begonnen ist eine zahnärztliche Therapie auf jeden Fall mit der ersten Sitzung. Geplant ist sie, wenn der Heil- und Kostenplan erstellt wurde. Dass eine bestimmte Behandlung angeraten wurde, ergibt sich aus der Patientenakte. Mit dem Leistungsantrag entbinden Sie Ihren Arzt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Krankenversicherer. Er wird also erfahren, was in Ihren medizinischen Unterlagen steht. Klären Sie deshalb am besten vor Beantragung einer Zahnversicherung mit Sofortleistung, was Ihr Zahnarzt schon in der Patientenakte vermerkt hat. Sind dort umfassende Behandlungsvorschläge dokumentiert, die aber nicht akut sind? Suchen Sie nach einem Versicherer, der angeratene Behandlungen nur für die letzten zwei oder drei Jahre berücksichtigt. Vielleicht wechseln Sie den Zahnarzt, und der neue Arzt kommt zu einer anderen Einschätzung.

Ausschluss ohne Zahnarztbesuch: die beabsichtigte Behandlung

Eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Zahnzusatzversicherung sorgt immer wieder für Unverständnis und Ärger bei den Versicherten. Neben begonnenen, geplanten und angeratenen zahnärztlichen Maßnahmen sind auch beabsichtigte Behandlungen oft ausgeschlossen. Beabsichtigt kann eine Behandlung sogar vor dem ersten Zahnarztbesuch sein. Aber woher weiß der Versicherer, dass Sie eine Behandlung beabsichtigen? Gedanken lesen kann er nicht.

Auch hier ist die Patientenakte bzw. die Auskunft des Arztes der Schlüssel. Der Zahnarzt wird festhalten, dass bei Ihrem ersten Termin ein Zahn bereits abgebrochen oder eine Füllung verlorengegangen war. Solche Zahnschäden ertasten Sie sofort mit der Zunge, sie können unmöglich unbemerkt bleiben. Aber auch wenn der Defekt weniger offensichtlich ist, zum Beispiel an einer Zahnwurzel, kann der Versicherer aus der Diagnose schließen, dass Sie vor dem Zahnarztbesuch über längere Zeit Schmerzen gehabt haben müssen. Und auch wenn die Angst vor dem Zahnarzt groß ist, irgendwann treiben Schmerzen, Probleme beim Essen oder Sorge um Folgeerkrankungen Sie in die Praxis – es ist eine beabsichtigte Behandlung und deshalb nicht versichert.

Welche Zahnzusatzversicherung zahlt sofort?

Die gute Nachricht: Auch für GKV-Versicherte, die sich erst sehr spät von der Notwendigkeit einer Zahnzusatzversicherung überzeugen lassen, gibt es Versicherungskonzepte. Eine vollständige Leistungsübersicht bietet unser kostenloser und unverbindlicher Vergleichsrechner. Wunder darf man nicht erwarten, und die Preise sind der Mehrleistung angemessen. Drei Beispiele, wie ein Sofortschutz in der Zahnversicherung aussehen kann:

  • Ergo Tarif ZEZ: Dieser Tarif ist abschließbar für Behandlungen, die höchstens seit sechs Monaten laufen und noch nicht abgeschlossen sind. Die Versicherung ist unabhängig von der Zahl fehlender Zähne möglich. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre, der Monatsbeitrag liebt bei rund 34 Euro für einen Erwachsenen. Allerdings sind die Leistungen eher gering: Zahnbehandlung ist nicht versichert, beim Zahnersatz wird der GKV-Zuschuss verdoppelt. Bei hochwertiger Versorgung, zum Beispiel einem Implantat mit Keramikkrone in Zahnfarbe, bedeutet das immer noch einige tausend Euro Kosten, die der Versicherte selbst tragen muss. Die Stiftung Warentest hat für diesen Tarif keine Bewertung
  • UKV Tarif ZahnPRIVAT Premium: Laufende Behandlungen sind für bis zu drei gezogene oder noch zu ziehende Zähne und die Versorgung der entstehenden Lücken versicherbar. Es gilt eine Zahnstaffel über vier Jahre, die von 1.000 Euro auf 9.000 Euro ansteigt. Erstattet werden maximal 90 % Für einen Beitrag von rund 27 Euro (Musterkunde 35 Jahre alt) plus 9 Euro pro fehlendem Zahn gibt es ein sehr umfangreiches Paket mit Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, das der Stiftung Warentest ein „sehr gut“ (1,0) wert ist.
Zahnzusatzversicherung sofort: Tarife mit Sofortleistung
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Ein besonders interessantes Produkt der Versicherung „die Bayerische“ aus der Kategorie Zahnzusatzversicherung sofort ist im Vergleich mit den Mitbewerbern besonders gut bewertet – es erzielt im Finanztest die Bestnote „sehr gut“ (0,5). Durch Kombination der Tarife ZAHN Prestige und ZAHN Sofort entsteht eine hundertprozentige Absicherung für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Die Zahnstaffel reicht von 1.250 Euro im ersten Jahr bis 5.000 Euro im vierten Jahr (bei zwei oder drei fehlenden Zähnen von 300 bis 1.200 Euro). Durch den sofort gültigen Zahnschutz kommen in den ersten beiden Versicherungsjahren je 750 Euro für laufende Behandlungen hinzu, insgesamt also bis zu 1.500 Euro Soforthilfe. Bei aktueller Parodontosebehandlung ist allerdings kein Abschluss möglich. Der Luxus hat seinen Preis: Fast 63 Euro im Monat zahlt ein 35-Jähriger während der ersten beiden Vertragsjahre. Der Baustein ZAHN Sofort fällt aber nach zwei Jahren automatisch weg, das spart ab dem dritten Jahr monatlich 30 Euro.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Zahnzusatzversicherung greift sofort?

Hier gilt es zu unterscheiden: 

  • Ohne Wartezeit gelten Zahnzusatzversicherungen sofort ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Die Leistungen für Zahnersatz sind allerdings für einige Jahre durch Zahnstaffeln begrenzt. Das gilt besonders, wenn bereits Zähne fehlen und diese nicht ersetzt wurden. Zahnversicherungen, die sofort gültig sind und ohne Wartezeit zahlen, sind heute vielfach Marktstandard. Allerdings sind sie im Vergleich zu Zahnversicherungen mit Wartezeit etwas teurer.
  • Auch ohne Wartezeit werden laufende, geplante, ärztlich angeratene und auch erkennbar beabsichtigte Behandlungen nicht bezahlt. Wer sich versichern möchte, obwohl es eigentlich zu spät ist, muss auf die wenigen im Markt erhältlichen Sonderkonzepte Unser Zahnzusatzversicherung Vergleich hilft, trotz der schwierigen Situation das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln.

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