Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Leistungsbegrenzung

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private Versicherer kalkulieren nach individuellem Gesundheitsrisiko

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Wartzeiten, Leistungsbegrenzungen und Ausschlüsse verhindern übermäßige Inanspruchnahme

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Versicherungsinteressenten müssen Kompromisse eingehen

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Das Wichtigste in Kürze

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Während die gesetzliche Krankenversicherung durch Beiträge aus dem Einkommen finanziert wird, kalkulieren private Versicherungsunternehmen nach individuellem Risiko.

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Damit die Beiträge für alle bezahlbar bleiben, muss dieses Risiko begrenzt werden.

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In den Versicherungsbedingungen der Zahnzusatzversicherung wird das erreicht durch Wartezeiten, Leistungseinschränkungen während der ersten Vertragsjahre und Ausschlüsse.

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Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Leistungsbegrenzung wäre versicherungstechnisch nur mit umfangreichen Ausschlüssen darstellbar – das ist nicht im Sinne des Kunden.

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Mit unserem Online-Tarifvergleich helfen wir, die für Sie am besten geeignete Alternative zur Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Leistungsbegrenzung zu finden – sogar für bereits laufende Behandlungen.

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Leistungsbegrenzung

Wenn die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung mit den steigenden Kosten des Gesundheitswesens nicht mehr Schritt hält, werden Leistungen gekürzt oder Beiträge erhöht. Alternativ kann die Politik staatliche Zuschüsse beschließen. Das alles geht recht einfach per Gesetz. Die Versicherten haben es hinzunehmen – Kostendämpfungsgesetze, Gesundheitsreformgesetz, Beitragsentlastungsgesetz, GKV Neuordnungsgesetze und GKV Modernisierungsgesetz brachten immer neue Einschränkungen, die ganz wesentlich die Zahnmedizin betrafen. Trotzdem stiegen die Beiträge. Ein Krankenkassenwechsel konnte geringfügige Entlastung bringen, aber ohne Zusatzbeitrag kommt heute keine Kasse aus.

So einfach haben es die privaten Krankenversicherer nicht. Sie schließen Verträge mit ihren Kunden und sind an die darin gegebenen Leistungsversprechen gebunden. Sicher, auch hier gibt es Anpassungsklauseln. Die Hürden für ihre Anwendung sind aber hoch, und bei einer Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer immer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Pacta sunt servanda, heißt ein wichtiger Rechtsgrundsatz, Verträge sind geschlossen und müssen eingehalten werden. Wegen der beschränkten Änderungsmöglichkeiten kalkulieren die privaten Versicherungsunternehmen langfristig und vorsichtig. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Begrenzung der vertraglichen Leistungen würde dieses Vorsichtsprinzip verletzten – oder die Beiträge müssten so hoch sein, dass die Versicherung für die meisten Interessenten uninteressant wird. Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer sind weder Wartezeiten noch Leistungsstaffeln und Ausschlussbestimmungen ein Problem. Und für besondere Fälle gibt es besondere Lösungen.

So funktioniert die Wartezeit

Die Wartezeit verschiebt den Beginn des Versicherungsschutzes auf einen Zeitpunkt nach dem Vertragsbeginn. Je nach Tarif und Leistungsart kann die Wartezeit unterschiedlich sein, zum Beispiel drei bis sechs Monate für Zahnbehandlungen, sechs bis acht Monate für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Die Dauer der Wartezeit richtet sich danach, wie weit im Voraus sich die Notwendigkeit einer Behandlung abzeichnet. Versicherungsschutz soll für zufällige Ereignisse geboten werden, nicht für Kosten zahnärztlicher Maßnahmen, die schon „in der Luft liegen“.

Beiträge muss der Versicherungsnehmer bereits während der Wartezeit bezahlen. Der Versicherer hat also die Chance, schon vor dem ersten Leistungsfall ein wenig Kapital anzusparen. Das klingt zunächst unfair, wird aber selbstverständlich in der Tarifkalkulation berücksichtigt. Versicherungen mit Wartezeit sind also tendenziell etwas billiger.

Diese Leistungsstaffeln sind üblich

Wäre für Sie eine Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung akzeptabel? Selbst wenn Ihre Zähne in Ordnung sind, hätten Sie vielleicht ein mulmiges Gefühl. Sie entscheiden sich jetzt zum Abschluss der Versicherung, möchten deshalb auch jetzt den Schutz genießen. So denken und empfinden viele Interessenten und fragen deshalb nach einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Leistungsbegrenzung. Das kann aber aus den oben erläuterten Gründen nicht funktionieren. Die meisten Zahnzusatzversicherungen mit oder ohne Wartezeit enthalten deshalb Leistungsstaffeln (Zahnstaffeln) für die ersten Jahre der Laufzeit. Sie begrenzen die Höchstleistungen für Zahnersatz.

Die Idee hinter der Zahnstaffel ist, dass der Bedarf nach Zahnersatz nicht plötzlich kommt. Entweder ist er wegen fehlender Zähne bereits bei Vertragsabschluss gegeben, oder er entsteht nach und nach, wenn mit fortschreitendem Alter natürliche Zähne ausfallen oder kranke Zähne gezogen werden müssen. Diesem allmählich wachsenden Versicherungsbedarf trägt die Zahnstaffel Rechnung. Übliche Modelle stellen pro Jahr 1.000 Euro Kostenübernahme bereit. Wird sie nicht in Anspruch genommen, wird der Betrag auf das folgende Jahr übertragen. Die Leistungsbegrenzung gilt meist für vier oder fünf Jahre und ist in dieser Zeit flexibel handhabbar.

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Leistungsbegrenzung
  • Sie können jedes Jahr eine Krone erhalten und dafür jeweils 1.000 Euro aus Ihrer Zahnzusatzversicherung bekommen.
  • Oder Sie lassen Zahnersatz im zweiten und vierten Jahre anfertigen. Die Zahnzusatzversicherung zahlt jeweils 2.000 Euro dazu.
  • Oder Ihre natürlichen Zähne tun bis ins vierte Versicherungsjahr ihren Dienst, dann stehen Ihnen für Zahnersatz 4.000 Euro zur Verfügung.

Ab dem fünften Jahr würde aus der Zahnzusatzversicherung ohne Leistungsbegrenzung für Zahnersatz gezahlt. Aber diese Beträge sind nur beispielhaft. Es gibt auch wesentlich höhere Zahnstaffeln. Die Versicherungskammer Bayern sieht in ihrem Tarif ZahnPRIVAT Premium eine Grenze von 9.000 Euro in vier Jahren vor. Das von der Stiftung Warentest mit „sehr gut“ (1,1) bewerte Angebot kommt also einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und Leistungsbegrenzung schon ziemlich nahe.

Gesundheitsinformationen erhöhen die Leistungen

Um das genannte Angebot der Versicherungskammer Bayern abschließen zu können, müssen einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bis zu drei fehlende Zähne werden durch Zuschläge ausgeglichen. Es gibt aber auch Umstände, die zu Leistungsausschlüssen oder einer kompletten Ablehnung des Antrags führen können.

Mit den Gesundheitsfragen und seiner darauf abgestimmten Zeichnungspolitik nimmt der Zahnversicherer eine Risikobegrenzung vor. In unserem Zusatzversicherung Vergleich geben wir Ihnen die Möglichkeit, einige Antragsfragen zu überspringen. Unser Rat: Beantworten Sie bitte alle Fragen. Erstens erhöht das die Auswahl der in Frage kommenden Angebote. Zweitens sind die Zahnstaffeln bei vielen Versicherern sehr niedrig, wenn sie die „Katze im Sack kaufen“ müssen. Aus den 1.000 Euro jährlich im obigen Beispiel werden dann nur noch 250 Euro – bei Zahnersatz kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

Ausschlüsse trotz Verzicht auf Wartezeit

Selbst wenn der Versicherer auf die Wartezeit verzichtet und eine großzügige Zahnstaffel anbietet, kommt die Zahnzusatzversicherung ohne weitere Begrenzung nicht aus. Vor klar absehbaren Kosten schützt sich der Versicherer durch den Ausschluss

  • begonnener Behandlungen (erster Termin ist gewesen),
  • geplanter Behandlungen (Heil- und Kostenplan ist erstellt),
  • angeratener Behandlungen (Empfehlung ist in der Patientenakte dokumentiert) und
  • beabsichtigter Behandlungen (Notwendigkeit war auch ohne Zahnarztbesuch unübersehbar).

Optionen bei akuten Zahnproblemen

Was tun, wenn Ihnen erst durch die begonnene Behandlung die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung klar geworden sind? Einige wenige Versicherer bieten Verträge, in denen die oben genannten Ausschlüsse teilweise aufgehoben sind. Zwei Optionen möchten wir hier vorstellen:

  • Die Ergo stellt beim Tarif ZEZ zwar keine Gesundheitsfragen und leistet, wenn der Heil- und Kostenplan bei Antragstellung nicht älter ist als sechs Monate. Allerdings beschränkt sich die Leistung auf die Verdoppelung des Festzuschusses der GKV. Bei Regelversorgung reicht das für eine vollständige Erstattung, bei besserer Versorgung muss der Kunde trotz Versicherung einen beachtlichen Teil der Rechnung selbst zahlen.
  • Die Bayerische bietet zu ihren Zahnzusatzversicherungen den Baustein Zahn SOFORT an. Daraus gibt es bis zu 500 Euro Soforthilfe für angeratene Behandlungen. Der Baustein kostet rund dreißig Euro im Monat, entfällt aber automatisch nach zwei Jahren.
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